Montag, 12. Oktober 2009

Passagierrechte Schiffsreisen: Mehr Rechte für EU-Kunden bei Reisen mit dem Schiff

Reiserecht bei Schiffsreisen in der EU: Reisende in der Europäischen Union erhalten mehr Entschädigungen bei Verzögerungen und Ausfällen von Verbindungen während ihren Reisen. Schiffsreisende in der EU erhalten mehr Rechte: Die Verkehrsminister der 27 Mitgliedstaaten verständigten sich am letzten Freitag in Luxemburg darauf, Reedereien bei großen Verspätungen oder dem Ausfall von Verbindungen zu einer Entschädigung zu verpflichten. Das Gesetz muss nun noch vom EU-Parlament bestätigt werden.
Passagiere auf Seen und dem Meer sollen bei Verspätungen bis zu 50 Prozent ihres Ticketpreises erstattet bekommen. Die Rückzahlungen richten sich nach einem Stufenplan: Bei einer Schiffsreise von beispielsweise vier Stunden soll ein Passagier bei einer Verspätung von einer Stunde mindestens 25 Prozent des Fahrpreises zurückerhalten. Bei längeren Verspätungen sollen die Zahlungen dann ansteigen.
Bei Verspätungen von mehr als zwei Stunden sollen Erfrischungen und bei einem ausgefallenen Schiff eine Hotelübernachtung angeboten werden. Vergleichbare Regelungen gibt es bereits für Flug- und Bahnverkehr. Für Beschwerden soll es neue Anlaufpunkte für die Passagiere geben. Gehbehinderte sollen einen Anspruch auf einen barrierefreien Zugang erhalten. «Der Schutz von Passagieren wird gestärkt, besonders der von körperlich Behinderten», sagte Schwedens Verkehrsministerin Asa Torstensson - sie leitete die Beratungen der Ressortchefs.
Quelle: dpa

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen